Update: Neue Spielregeln

Einige von Euch haben es bereits am eigenen Leibe erfahren müssen: Kraken hat Konten gekündigt, weil Ihr genau das gemacht habt, was mir als gute Praxis erschien:

Ein neues Konto eröffnen, einen höheren Euro Betrag an Kraken überweisen, dort Kryptowerte kaufen und anschließend sofort an die eigene Wallet versenden.

Wie immer, ist der ganz Ärger darin begründet, dass wir unsere Unschuld beweisen müssen, wenn es um den Verdacht von „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ geht. Kryptobörsen und Banken greifen dabei auf eine Richtlinie zurück, die von der European Banking Authority (einer Behörde von der auch ich bis gestern nichts gehört hatte) herausgegeben wurde.

Im Zuge der umfassenden Kryptoregulierung der EU werden Teile davon ab dem 30 Juni dieses Jahres verbindlich, andere erst ab dem 31.12.2024. Nichtsdestoweniger scheint Kraken sie bereits vorab angewendet zu haben:

(High risk is assumed) if the customer withdraws crypto-assets from a CASP to a self-hosted address immediately after depositing crypto-assets or exchanging for
different crypto-assets in a CASP.

EBA Guideline 21

(Ein hohes Geldwäscheriskio wird angenommen), wenn der Kunde Krypto-Vermögenswerte unmittelbar nach der Einzahlung bei einem CASP (Exchange) oder nach dem Umtausch in andere Krypto-Vermögenswerte bei einem CASP auf eine selbstverwaltete Adresse abzieht.

Das beschreibt ziemlich genau die von mir empfohlene Vorgehensweise. Es ist der kostengünstigste und auch denkbar einfachste Weg in Krypto-Werte zu investieren. Die Überweisung an die eigene Wallet, ist wiederum die sicherste Art Krypto-Vermögen zu verwahren.

Dazu kommt dann noch folgendes:

a vulnerable person, meaning a person who is not likely to be a typical customer of a CASP, or a person who displays very little
knowledge and understanding of crypto-assets or the related tech-
nology, which may be evidenced by the results of an appropriate-
ness/knowledge test or through other engagements with the cus-
tomer, and who nevertheless chooses to make frequent or high-
value transactions, may increase the risk that the customer is being used as a money mule.

EBA Guideline 21.5 VII

(Ein hohes Geldwäsche Risiko wird angenommen, wenn es sich um eine) gefährdete Person (handelt), das heißt eine Person, die wahrscheinlich kein typischer Kunde eines CASP (Exchange) ist oder eine Person, die nur sehr wenig Wissen und Verständnis über Krypto-Vermögenswerte oder die damit verbundene Technologie zeigt. Dies kann durch die Ergebnisse eines Angemessenheits-/Wissenstests oder durch andere Interaktionen mit dem Kunden nachgewiesen werden. Wenn diese Person dennoch häufige oder hochvolumige Transaktionen durchführt, kann dies das Risiko erhöhen, dass der Kunde als Geldkurier genutzt wird.

Das trifft nun praktisch auf jeden zu, der gerade beginnt, in diesem Bereich zu investieren und älter als 50 Jahre ist!

Was ändert sich für uns?

Im Grunde genommen nicht viel. Ich habe schon von jeher empfohlen, immer die gleiche Bank für Einzahlungen zu nutzen (auch die Nutzung verschiedener Konten wird als Risikofaktor genannt).

Dazu kommt noch meine Empfehlung, genauestens Buch über jede Transaktion zu führen und so zu dokumentieren, dass sie auch nach Jahren einfach wiederzufinden ist. Dafür habe ich die Portfolio Tabelle erstellt.

Neu ist nur, dass wir eine „Schamfrist“ von einigen Wochen oder Monaten einhalten, bevor wir unsere Coins auf die Wallet schicken.

Im Hinblick auf die ebenfälls erfolgte Ächtung von dezentralen Plattformen, empfehle ich Konten bei zentralisierten Plattformen: YouHodler, Nexo und Crypto.com. Es schadet auch nicht, mehr Exchange Konten zu eröffnen und größere Summen darüber zu verteilen.

Im Grunde ändert sich nicht viel, es wird nur mal wieder alles komplizierter…

Ich werde die ganzen neuen Empfehlungen in den nächsten Tagen in den Bereich Grundwissen einarbeiten und mich nochmals melden, wenn es fertig ist. Ich habe eine Menge Arbeit vor mir.

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